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Covid -19

INFORMATIONEN ZUR MASKENPFLICHT 

 

Stand 01.03.2023 weiterhin gilt Aufgrund des §28b des bundesweit gültigen ifSG für Patienten eine Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberuf. 

Ausgenommen davon sind unser Kursbereich und die Fläche der medizinische Trainingstherapie. Die Verordnung tritt mit dem 07.04.2023 außer Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier: www.land.nrw/corona

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INFORMATIONEN ZUR MASKENPFLICHT 

 

Stand 01.02.2023 das BST Gesundheitszentrum gehört nach wie vor laut Coronaschutzverordnung zu den Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und somit fällt das BST weiterhin unter die Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind unser Kursbereich und die Fläche der medizinische Trainingstherapie. Die Verordnung tritt mit dem 28.02.2023 außer Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier: www.land.nrw/corona

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